Bei einer Erstberatung überprüfen wir für Sie die Rechtslage in Ihrem Fall und erklären Ihnen, worauf es ankommt. Mit der Erstberatung wissen Sie, ob eine weitere Beratung durch den Anwalt Sinn macht oder nicht.
Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch oder per Email erfolgen.
Für eine Erstberatung berechnen wir entweder 150 € und 190 € zzgl. USt. (178,50 € oder 226,10 €). Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Schwierigkeit des Falles.
Stellt sich die rechtliche Situation komplexer dar und benötigen Sie eine verbindliche schriftliche Stellungnahme von uns, berechnen wir 250 € zzgl. USt. (297,50 €).
Sollte sich nach der Erstberatung oder nach dem Gutachten ergeben, dass Sie eine weitere Vertretung durch uns benötigen, werden auf die anfallenden Gebühren die bereits bezahlten Gebühren angerechnet.
Sobald mehr als eine Erstberatung oder ein Gutachten nötig ist, handelt es sich in der Regel um eine außergerichtliche Vertretung. Hier richten sich die Gebühren entweder nach dem Gegenstandswert gemäß RVG oder nach einer Honorarvereinbarung. Bei einer Honorarvereinbarung berechnen wir zwischen 160 € bis 250 € pro Stunde zzgl. USt.
Welche Abrechnung bei Ihnen in Frage kommt, erklären wir Ihnen zu Beginn des Mandats. Bei der Wahl des Vergütungsmodels berücksichtigen wir die Komplexität des Falles (Dauer, beteiligte Personen, Umfang) und Ihre finanziellen Verhältnisse.
Gerne berechnen wir Ihnen konkret, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Bei einer Honorarvereinbarung ist es möglich, eine Obergrenze zu vereinbaren, damit Sie die Kosten im Blick haben.
Für Mitglieder des Bauherrenschutzbundes (www.bsb-ev.de) bieten wir generell den günstigsten Stundensatz von 160 € / Stunde zzgl. USt. (190,40 € brutto) an. Die Erstberatung für Mitglieder des BSB beträgt 175 € brutto.
Die Kosten für die Vertragsprüfung für Mitglieder des BSB finden Sie hier: https://www.bsb-ev.de/mitgliedschaft/bei-uns-mitglied-werden/mitgliedsbeitraege-und-honorarsaetze
Sobald ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, entstehen weitere Gebühren. Die vorgerichtlichen Gebühren werden auch hier in der Regel zu einem Teil angerechnet.
Bei einem gerichtlichen Verfahren sind Sie verpflichtet, mindestens die Gebühren nach Gegenstandswert zu zahlen. Darüber hinaus entstehen Gebühren für das Gericht und ggf. für die Gegenseite, wenn Sie verlieren. Wenn Sie gewinnen, erhalten Sie die gerichtlichen Gebühren von der Gegenseite ersetzt.
Auch hier beraten wir Sie umfassend und berechnen Ihnen das Risiko.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, bringen Sie bitte die Versicherungsnummer mit. Wir kümmern uns direkt um eine Deckungsanfrage und die Abrechnung. Auf Sie kommt dann ggf. nur eine Selbstbeteiligung zu.
Wenn Sie nicht die finanziellen Mittel haben, einen Anwalt zu zahlen, können Sie Beratungshilfe oder bei einem Gerichtsverfahren, Prozesskostenhilfe beantragen. Hier müssen Sie Ihre gesamte Vermögenssituation offenlegen.
Den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier.
Wichtige Formulare wie Prozesskostenhilfe finden Sie hier.