Immobilieninvestition

Wir beraten Sie rund um die Immobilieninvestition. Wollen Sie mittels Immobilien Geld verdienen wollen - und viele Alternativen gibt es nicht mehr -, brauchen Sie gute Fachleute an Ihrer Seite. Hier ist eine fundierte und umfassende rechtliche Beratung gefragt, wenn es um Themen wie

  • Kreditaufnahme
  • Rentabilität der Immobilie
  • Kaufvertrag
  • Bauvertrag mit Generalunternehmern und Handwerkern
  • Architektenverträge
  • Baugenehmigungen
  • Nachbarrecht
  • Wohnraummietverträge
  • Gewerberaummietverträge
  • Projektentwicklung und Projektverkauf

geht.

Zudem sollten Sie einen neutralen Berater an Ihrer Seite haben, der nur Ihre Interessen vertritt. Bauunternehmer, Bauträger, Banken und Versicherungsvertreter denken zuerst an das eigene Geschäft. Nur ein Anwalt kann Sie objektiv beraten und auch vertreten - gegen eine faire und transparente Vergütung.

Die Rechtsanwälte Leimeister und Zeplin haben umfangreiche Erfahrung in der Immobilienentwicklung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen Ihrer Idee.

Preisanpassungsklausel bei Fertighäusern unwirksam

 

Eine AGB-Klausel in einem Bauvertrag, die es dem Bauunternehmen erlaubt, die vereinbarte Vergütung wegen Preissteigerungen unbegrenzt einseitig anzuheben, ist unwirksam.

Das Paar akzeptierte die Preiserhöhung nicht und forderte das Unternehmen seinerseits auf, mit den Bauarbeiten zu beginnen. Doch nun stellte sich die Baufirma stur. Daraufhin kündigten die Eheleute den Vertrag, ließen das Haus anderweitig zu einem höheren Preis errichten und verklagten das Unternehmen auf Ersatz der Mehrkosten - mit Erfolg. Die Argumentation des Bauunternehmens, dass eine Errichtung des Hauses zum ursprünglich vereinbarten Preis existenzbedrohend und daher nicht zumutbar gewesen sei, vermochte weder das LG noch das OLG zu überzeugen.

 

Quelle:

rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-zweibruecken-verguetungsanpassung-pauschalpreisvertrag-klausel