Die Immobilienkanzlei Zeplin berät Sie hier. Wir arbeiten bei Bedarf mit Architekten und Sachverständigen zusammen, damit Sie eine Beratung aus einer Hand erhalten.
Die sogenannten Energieeinsparverordnung regelt die Frage, welche Maßnahmen bei Neu- und Umbauten zur Energieeinsparung getroffen werden müssen. Hier können enorme zusätzliche Kosten auf den Bauherrn zukommen. Über den Sinn und Unsinn der EnEV kann man streiten. Wichtig zu wissen ist, dass es in § 25 der EnEV die Möglichkeit gibt, sich von den Pflichten der EnEV befreien zu lassen:
"(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können."
Nur wenn Sie wissen, welche Vorschriften einzuhalten sind, können Sie ein gutes Konzept entwickeln. Holen Sie sich daher von Anfang die richtigen Berater an Ihre Seite. Die Immobilienkanzlei Zeplin berät Sie in Zusammenarbeit mit weiteren Spezialisten zuverlässig und zu fairen Konditionen.